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Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen
 
für die Firma Hirth Ges.m.b.H., Spezialbaustoffe, Erzeugung von Fensterbänken, Lagerhausweg 2, 3812 Groß Siegharts (Ausgabe November 2004)
 
  1. Allgemeines

    Angebote, Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf Grund nachstehender Allgemeiner Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der Firma Hirth Ges.m.b.H., wobei Punkt 2. lediglich den Bestellvorgang bezüglich des Internet-Shops betrifft. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sowie Vertragsbedingungen des Bestellers oder Auftraggebers gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenbedingung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Soweit ein Besteller Änderungen der gegenständlichen AGB wünscht, ist dieser Wunsch auf Änderung der AGB bei sonstiger Unwirksamkeit deutlich auf der Vorderseite des Bestellscheines zu vermerken.


  1. Vertragsabschluss

    Die Angebote in unserem Internet-Shop richten sich ausschließlich an Wiederverkäufer. Eine Bestellung über unseren Internet-Shop stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung bei www.hirth.at aufgibt, schicken wir ihm eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das bestellte Produkt an den Kunden versenden. Der Vertrag kommt mit der Firma Hirth Ges.m.b.H., Spezialbaustoffe, Erzeugung von Fensterbänken, Lagerhausweg 2, 3812 Groß Siegharts zu Stande.

    Unser Außendienst ist nur berechtigt, Bestellungen zur Weiterleitung an unser Unternehmen zu übernehmen. Unser Außendienst ist nicht berechtigt, Anbote von Bestellern anzunehmen oder die Bedingungen, zu denen unser Unternehmen liefert, abzuändern.


  1. Preise

    Alle von uns genannten Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Montage, Versicherung und sonstiger Nebenkosten ab unserem Firmenstandort, exklusive Mehrwertsteuer.

  1. Lieferung

    Wir sind bestrebt, zugesagte Lieferzeiten und Termine genau einzuhalten. Vereinbarte Liefertermine verstehen sich jedoch nur als ungefähre Termine und nicht als Fixtermine. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist im Ausmaß der Dauer der Lieferverhinderung. Wird durch die obigen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Bei Überschreitung eines zugesagten Liefertermins ohne Hemmnisse und Hinderungen muss es nachweislich zur Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen kommen, ehe der Kunde schriftlich vom Vertrag zurücktreten kann. In allen Fällen ist unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus Verzug und Unmöglichkeit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Nimmt der Besteller die bereitgestellte Ware zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an, so sind wir berechtigt Erfüllung zu verlangen und die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden vorzunehmen. Für die freie Zufahrt zur Baustelle, Abladestelle und eine angemessene Abstellfläche für die Waren hat der Besteller zu sorgen.

  1. Montagen

    (Nur im Falle von Montagearbeiten)

    Termine, Arbeitsbeginn, Arbeitsdauer und Montagekosten werden im Einvernehmen mit dem Bauherrn oder Auftraggeber rechtzeitig festgelegt. Die Leistung von Überstunden muss möglich sein. Überstunden auf Wunsch des Bauherrn oder Auftraggebers erfolgen innerhalb der gesetzlichen Rahmen¬bedingungen und gegen gesonderte Verrechnung. Bei Montagen, Einstell- oder Servicearbeiten hat der Besteller für freien Zugang zum Montageort zu sorgen. Hinderliche Gegenstände, wie Möbelstücke, Gardinen etc. müssen vom Besteller entfernt werden. Ebenfalls ist für eine vollflächige Abdeckung des Bodens und über eventuelle Heizkörper sowie über vorhandene Möbelstücke zu sorgen. Sollte dies nicht eingehalten werden, können wir für eventuell entstehende Schäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Für Verzögerungen durch Schlechtwetter entstehen keinerlei Haftungs- oder Pönaleansprüche. Wir behalten uns vor, Montagen an Subfirmen weiterzugeben.

  1. Mängel, Gewährleistung

    Die Gewährleistung wird durch Behebung der nachgewiesenen Mängel innerhalb angemessener Frist erbracht, wobei als „angemessene Frist“ im Sinne dieser Bestimmung eine Zeitdauer von zumindest 14 Tagen als vereinbart gilt. Eine allfällige Mängelanzeige an die Firma Hirth Ges.m.b.H. hat unverzüglich, das heißt bezüglich der sofort feststell- und messbaren Mängel noch am Tag der Anlieferung, zu erfolgen. Erfolgt der Einbau eines gelieferten Produktes, obwohl dieses einen zuvor feststellbaren oder messbaren Mangel aufgewiesen hat, gilt der diesbezügliche Mangel vom Kunden unter Verzicht auf weitere Ansprüche als genehmigt. Die Firma Hirth Ges.m.b.H. ist berechtigt, nach ihrer Wahl auch einen Austausch des mangelhaft gelieferten Produktes vorzunehmen. Erst wenn eine Mängelbehebung oder Austausch nicht möglich ist, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder die Wandlung des Vertrages zu erklären. Die Gewährleistung basiert auf den einschlägigen ÖNORMEN sowie den Bestimmungen des ABGB. Mängel, die infolge nicht ausreichender Pflege bzw. nicht fachgerechter Weiterbearbeitung entstehen, sind von unserer Gewährleistung ausgeschlossen.


  1. Haftung

    Wir haften nur für Sach- und Vermögensschäden, die durch grobes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz, BGBl. idgF, abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.


  1. Zahlungsbedingungen

    Die Zahlung hat netto Kassa zu den vertraglich abgeschlossenen Bedingungen zuzüglich der gesondert ausgeworfenen Umsatzsteuer zu erfolgen. Bei Zahlung mit Wechsel, Scheck oder ähnlichem wird unsere Forderung erst mit deren Einlösung bzw. mit dem Eingang auf unser Geschäftskonto getilgt. Allfällige Spesen hieraus gehen zu Lasten des Käufers. Wechsel werden nur angenommen, wenn dies ausdrücklich und in schriftlicher Form vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, hiermit ausdrücklich vereinbarte Verzugszinsen von 12 % per anno zu verrechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, wird der gesamte Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig und allfällige Skontovereinbarungen treten außer Kraft. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall des Verzugs mit seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Unternehmen entstehende Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Mahnschreiben der Firma Hirth Ges.m.b.H. selbst gelten in der Höhe von EUR 50,00 pro Mahnung als vereinbart. Im speziellen verpflichtet sich der Kunde, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen BGBl. 1996/141, ergeben.


  1. Eigentumsvorbehalt

    Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware - insbesondere durch Pfändung - verpflichtet sich der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Endverbraucher oder kein Unternehmen, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.


  1. Aufrechnung

    Der Kunde kann eigene Forderungen gegen Zahlung an uns nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, von uns anerkannt oder gerichtlich festgelegt wurde oder im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit.


  1. Vertragsrücktritt, Stornogebühren

    Bei einem Storno des Kunden, bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes bzw. Auftragsstornos haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens, nach dem Stand der Herstellungsarbeiten, zu begehren.


  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

    Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird – sofern dem nicht konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen entgegenstehen - die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Waidhofen/Thaya vereinbart.


  1. Datenschutz, Adressänderungen, Urheberrecht

    Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beidseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn diese an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum. Der Kunde erhält keine wie immer gearteten Weiternutzungs- oder Verwertungsrechte.

 
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